Steuerabwehrberatung

Beratung im Vorfeld und im Falle steuerlicher Selbstanzeigen; Vertretung bei Betriebsprüfungen; Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof; Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung); Beratung/Abwehr bei Vollstreckungs- und anderen Zwangsmaßnahmen der Finanzverwaltung