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27./28. April 2023 – Vortrag auf dem 10. Deutschen IT-Rechtstag in Berlin zu Software in der Insolvenz

Ankündigung Vortrag

Der Inhalt im Überblick

1. Update

Als 1. Update wird Dr. Alin Seegel die Konsequenzen des BGH-Urteils vom 16.5.2019 (IX ZR 44/18) darstellen. So viel sei gesagt: Für den Softwarekaufvertrag bringt die Entscheidung Rechtssicherheit in der Praxis. Es kann jetzt rechtssicher angenommen werden, dass der Vertrag insolvenzfest ist, soweit die Lizenz erteilt und Kaufpreis bezahlt ist, auch wenn noch Nebenpflichten wie z. B. Geheimhaltungs- oder Informationspflichten offen sind.

2. Update

Als 2. Updates wird Dr. Alin Seegel mögliche Auswirkungen der neuen §§ 327 ff. BGB auf die Insolvenzfestigkeit von Softwarelizenzverträgen darstellen. Insbesondere die Aktualisierungspflicht gem. § 327f BGB, die den Softwarekaufvertrag um eine Dauerschuldkomponente erweitert, kann unter Umständen dazu führen, dass der Softwareverkäufer seine Pflichten trotz Einräumung der Lizenz noch nicht vollständig erfüllt hat.

Weitere Details und Auswirkungen der zwei Updates erfahren Sie beim Vortrag. Wir freuen uns, wenn Sie den Weg nach Berlin auf sich nehmen. Mehr Informationen zum Vortrag und IT-Rechtstag finden Sie auf der Seite der Veranstaltung.

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