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Neuer Wind im Datenschutz durch Abmahnwellen?

Der Text diskutiert verschiedene Entwicklungen und Herausforderungen des Datenschutzes in Deutschland und der Europäischen Union in den letzten Jahren.

Das einzig Gute, das man der Google-Fonts-Abmahnwelle abgewinnen kann, ist eine flächendeckende Sensibilisierung in puncto Datenschutz.

Datenschutz-Compliance (noch) kein Gewinnfaktor

Während die Gründung der Stiftung Datenschutz vor zehn Jahren das Ziel hatte, den Datenschutz effizienter zu gestalten, haben die hohen Bußgelder der DSGVO Datenschutz-Compliance noch nicht zu einem Umsatz- und Gewinnfaktor für Unternehmen gemacht.

Datenschutz-Compliance sogar ein Nachteil?

EU-Unternehmen, die „Schrems II“ ernst nehmen und z.B. auf Google-Werbeprodukte verzichten, sehen sich im Online-Marketing abgehängt. Grund sind der Mangel an wettbewerbsfähigen, datenschutzkonformen EU-Anbietern und Netzwerkeffekte im Bereich der großen Werbeplattformen im Online-Marketing.

Anzeichen für Trendwende

Es gibt jedoch Anzeichen für eine Trendwende, da die Datensouveränität des Einzelnen zunehmend von Verbraucherverbänden und Kartellbehörden geschützt wird. Die DSGVO hat noch nicht zu einem endgültigen Sanktionsregime geführt, und die Debatte, welche Datenschutzvorschriften Marktverhaltensregeln sind, hält an. Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, was ein Verstoß “infolge der Verarbeitung” gemäß Artikel 80 Absatz 2 DSGVO ist. Die Entscheidung des EuGH könnte es den Datenschutzbehörden ermöglichen, weitere Unterstützung von den Kartellbehörden zu erhalten. Der Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte) und der Data Act (Datengesetz) gelten als wichtige Rechtsinstrumente in diesem Bereich.

Herausforderung durch Google Fonts Abmahnwelle

Die Google-Fonts-Abmahnwelle seit Mitte 2022 stellt jedoch eine große Herausforderung für Webseitenbetreiber in Deutschland und Österreich dar, wobei einige Forderungen bereits im siebenstelligen Bereich liegen. Verschiedene Organisationen, darunter auch die IHK, haben praktische Hinweise zum richtigen Umgang mit Google Fonts und zum Schutz vor Abmahnungen veröffentlicht.

Zum ganzen Beitrag: ZD 01-2023 – Editorial_Benedikt-Conrad

Update

Das Landgericht München I hat mit einem Urteil vom 30.03.2023 die Abmahnwelle zunächst gestoppt, weil sie rechtsmissbräuchlich sei (Mehr Details).