Ein zentraler – sogar der zentrale – Begriff der EU-KI-Verordnung (KI-VO) ist der Begriff „KI-System“. Er ist entscheidend für die Frage, ob der sachliche Anwendungsbereich der KI-VO eröffnet ist. Die Definition wird aber als unbestimmt und kaum unterscheidungskräftig kritisiert. Wir schauen uns an, warum.
Regulierung von GPAI-Modellen: Ein Überblick
Neben den Regelungen für „KI-System“ enthält die KI-Verordnung Regelungen von GPAI-Modellen „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“/“General Purpose AI-Models“. Doch warum eigentlich? Die KI-Verordnung: Ein Mischwesen Einerseits enthält die KI-Verordnung systembezogene Regeln, die nach einem Produktsicherheitsansatz vorrangig den Endnutzer schützen sollen (vgl. Art. 1 KI-VO und Art. 2 KI-VO). Andererseits enthält sie in Kapitel V (Art. 51-56) … Weiterlesen